Stefan Distler Energieberatung
Ich bin Ihr Ansprechpartner für folgende Tätigkeiten:
Energieausweise
Energieausweise
Jeder Haus- und Wohnungseigentümer benötigt bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis für sein Wohngebäude.
Man unterscheidet nach Verbrauch- und Bedarfsenergieausweisen.
Ein Energieausweis gilt immer für ein gesamtes Gebäude.
Welcher Energieausweis benötigt wird, muss immer im Einzelfall bestimmt werden.
Häuser mit einer Baugenehmigung vor dem 1.10.1977 mit weniger als 5 Wohnungen benötigen in aller Regel einen Energiebedarfsausweis.
Vor-Ort-Energieberatung
Vor-Ort-Energieberatung
Bei der Vor-Ort-Energieberatung wird der Ist-Zustand eines Gebäudes ermittelt. Anschließend zeigt man auf, wie das Gebäude durch verschiedene energetische Sanierungen zum Effizienz haus modernisiert werden kann.
Der Eigentümer bekommt einen ausführlichen Beratungsbericht sowie einen Individuellen Sanierungsfahrplan für sein Gebäude.
Die Kosten für diese Beratung übernimmt zu 80% das BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Beantragen von Fördermitteln
Beantragen von Fördermitteln
Hauseigentümer die Ihr Gebäude energetisch sanieren möchten, haben die Möglichkeit für Ihre Investitionen Zuschüsse von der KFW oder dem BAFA zu erhalten.
Für Einzelmaßnahmen wie
Dachdämmung
Dämmung der obersten Geschossdecke
Dämmung der Kellerdecke
Dämmung der Fassade
Fenster Austausch
Haustür Austausch
kann man beim BAFAbis 60000€ pro Einzelmaßnahme und Wohneinheit und Kalenderjahr jeweils 20% Fördergeld bekommen. Zusätzlich gibt es ggf. 5% ISFP Bonus.
KFW&BAFA Programme
KFW&BAFA Programme
Die KFW bietet verschiedene Programme für energetische Sanierung von Wohngebäuden.
Ab 1.12021 vergibt die KFW nur noch Kredite für Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen.
KFW 151 Kredit für Effizienzhaus
KFW 152 Kredit für Einzelmaßnahme
KFW 431 Zuschuss zur Baubegleitung
Ab 1.1.2021 fördert das BAFA die Einzelmaßnahmen im BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude)Es gibt 20% Zuschuss auf Maßnahmen an der Gebäudehülle plus ggf. 5% ISFP Bonus.
Für Heizungstausch sind ab 1.1.2010 bis zu 55% Förderung möglich.
Baubegleitung
Baubegleitung
Mit der Baubegleitung bekommt der Kunde die Möglichkeit seine Bau und Sanierungsmaßnahmen von einem Energie-Effizienz-Experten begleiten zu lassen.
Vorplanung und Begleitung der Durchführung der Sanierungen sowie die Erstellung der Entsprechenden Formulare für die Beantragung der Fördermittel werden bei der Baubegleitung mit dem KFW Programm 431 bis 4000€ mit 50% bezuschusst.
Ab 1.1.21 steigt die Baubegleitungsförderung auf 5000 Euro. Bei Einzelmaßnahmen wird der Baubegleitungszuschuss ab 1.1..2021 in einem Antrag mit der Maßnahmen beim BAFA gestellt.
Lüftungskonzept nach DIN 1946/6
Lüftungskonzept nach DIN 1946/6
In diesem Fall muss sichergestellt werden, dass trotz der Sanierungsmaßnahmen ausreichend Luftwechsel stattfinden kann.
Das muss im Zuge der Sanierung mittels eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1964 nachgewiesen werden.
In einem solchen Lüftungskonzept werden auch notwendige Maßnahmen beschrieben die Lüftungstechnisch zu ergreifen sind.